Rechtsschutz-Versicherung

Persönlicher Vorschlag für eine Rechtsschutzversicherung

Rechtsschutz - Tarifrechner
Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz
Privat- und Berufs-Rechtsschutz
Verkehrs-Pauschal-Rechtsschutz
Verkehrs-Einzel-Rechtsschutz für Pkw, Kraftrad, Kleinbusse bis 9 Sitze, Wohnmobile
Tarifart
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Ohne Arbeits-Rechtsschutz
Ohne Arbeits- und Sozial-Rechtsschutz für Gewerkschaftsmitglied
Ohne Arbeits- und Sozial-Rechtsschutz für ganze Familie
Ohne Wohn.- u. Grundstücks-Rechtsschutz
Ohne erweiterten Straf-Rechtsschutz
Selbstbeteiligung
Laufzeit
Wen schützt die Rechtsschutzversicherung?

Versicherungsschutzerläuterungen:

Versicherte Leistungsbausteine:

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Versicherbare Leistungsbausteine

Wichtiger Hinweis: Bitte beachten Sie, dass nur die Bausteine als versichert gelten, die in den genannten Rechtsschutzversicherungen aufgeführt sind!

Rechtsschutz VersicherungSchadenersatz-Rechtsschutz (§2 a) ARB), wenn Sie gegen einen Anderen auf Schadenersatz klagen müssen.
Rebhtsschutz Versicherung Arbeits-Rechtsschutz (§ 2 b) ARB), für Auseinandersetzungen aus dem Arbeits- und Dienstverhältnis.
Versicherungsschutz besteht auch für die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen im Zusammenhang mht einer unterschriebenen Aufhebungsvereinbarung. Erstattet werden bis zu 1.250 EUR je Aufhebungsvereinbarung.

Rechtsschutz VersicherungWohnungs- und Grundstücks- Rechtsschutz (§ 2 c) ARB)z. B. für Streitigkeiten aus dem Mietvertrag für die von Ihnen bewohnte Wohnung, um nachbarrechtliche Auseinandersetzungen um Ihr Einfamilienhaus, bei Rechtsstreitigkeiten um Ihre Eigentumswohnung nach dem Wohnungseigentumsgesetz.
Der Versicherungsschutz gilt in Deutschland für alle von Ihnen als Versicherungsnehmer selbstbewohnten Wohneinheiten (§§ 25 und 26 ARB) bzw. selbstgenutzte Gewerbeeinheiten (§ 28 ARB).

Rechtsschutz VersicherungRechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht (§ 2 d) ARB), für Streitigkeiten aus privatrechtlichen Schuldverhältnissen, wie z. B. Verträgen oder bei Auseinandersetzungen um das Eigentum an beweglichen Sachen.
Versicherungsschutz besteht auch für die personenbezogenen Versicherungsverträge, die der privaten Vorsorge Selbstständiger dienen (z. B. bei Streitigkeiten aus einem Unfallversicherungsvertrag oder wegen des Krankentagegeldes.

Rechtsschutz Versicherung Steuer-Rechtsschutz (§ 2 e) ARB), wenn Sie wegen Ihrer Steuern oder laufender Abgaben vor dem Finanzgericht streiten müssen.
Versicherungsschutz besteht schon außergerichtlich für die Einspruchs- und Widerspruchsverfahren, die den versicherten Verfahren vor deutschen Finanz- und Verwaltungsgerichten vorangehen.

Rechtsschutz VersicherungSozial-Rechtsschutz (§ 2 f) ARB), für Streitigkeiten mit Sozialversicherungsträgern in sozialrechtlichen Angelegenheiten.
Versicherungsschutz besteht schon außergerichtlich für die Widerspruchsverfahren, die den versicherten Verfahren vor deutschen Sozialgerichten vorangehen.

Rechtsschutz VersicherungVerwaltungs-Rechtsschutz (§ 2 g) ARB) in Verkehrssachen (§ 2 g) aa) ARB), wenn Sie mit Verwaltungsbehörden oder -gerichten in verkehrsrechtlichen Angelegenheiten streiten müssen; in nicht-verkehrsrechtlichen Angelegenheiten vor Verwaltungsgerichten (§2 g) bb) ARB), wenn Sie z.B. wegen der Vergabe von Kindergartenplätzen, der Einberufung zum Wehrdienst, bei Problemen mit der öffentlichen Schule oder der Erteilung/ Entziehung einer Gewerbeerlaubnis klagen müssen. Kein Versicherungsschutz besteht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus den Bereichen Asyl-, Ausländer- und Sozialhilferechtes und im Zusammenhang mit dem Umweltschutz.

Rechtsschutz VersicherungDisziplinar- und Standes-Rechtsschutz (§ 2 h) ARB), wenn Sie sich in einem Disziplinarverfahren zur Wehr setzen müssen.

Rechtsschutz VersicherungStraf-Rechtsschutz (§ 2 i) ARB), wenn Sie sich gegen den Vorwurf verteidigen müssen, Sie hätten eine fahrlässige Straftat begangen.

Rechtsschutz VersicherungOrdnungswidrigkeiten-Rechtsschutz (§ 2 j) ARB) für die Verteidigung gegen den Vorwurf, Sie hätten eine Ordnungswidrigkeit begangen.

Rechtsschutz VersicherungErweiterter Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht (§ 2 k) ARB) für eine Beratung durch einen in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt oder Notar, wenn es um Familien-, Lebenspartnerschafts- oder Erbrechts-Angelegenheiten geht. Versicherungsschutz besteht auch für eine über die Beratung hinausgehende außergerichtliche Tätigkeit des Rechtsanwaltes. Erstattet werden bis zu 750 EUR je Rechtsschutzfall. Eine eventuell vereinbarte Selbstbeteiligung wird nicht abgezogen.

Rechtsschutz VersicherungRechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten (§ 2 l) ARB), wenn Sie oder ein Familienmitglied Opfer einer Gewalttat geworden sind und Sie als Nebenkläger gemeinsam mit dem Staatsanwalt für eine Verurteilung des Täters sorgen wollen.

Rechtsschutz VersicherungRechtsschutz in Betreuungsverfahren (§ 2 m) ARB), Sie sind nach einem schweren Motorradunfall auf Dauer bewegungsunfähig und müssen gepflegt werden. Es wird eine Betreuung für alle Rechtsgeschäfte durch einen Neffen als einzigen noch lebenden Verwandten angeordnet. Sie halten sich immernoch für voll geschäftsfähig und sind der Meinung, dass für alle Lebensbereiche die Voraussetzungen einer Betreuung nicht vorliegen. Sie möchten die Anordnung anfechten.

Rechtsschutz VersicherungRechtsschutz für Patientenverfügungen / Vorsorgevollmachten (§ 2 n) ARB) Als Willenserklärung legt eine Patientenverfügung vorsorglich fest, welche medizinischen Behandlungsmethoden im Ernstfall angewandt und welche unterlassen werden sollen. Eine Patientenverfügung kann helfen, Ihre eigene Vorstellung von würdevollem Sterben durchzusetzen. Um sicher zu stellen, dass eine Patientenverfügung von den behandelten Ärzten befolgt und richtig interpretiert wird, lassen Sie gleichzeitig eine Vorsorgevollmacht für Ihren Vertrauten ausstellen, der Ihre Interessen vertritt. Erstattet werden 500 EUR im Kalenderjahr.